Ob jung oder alt, Sie kennen das Problem: Die Prothese will einfach nicht passen.
Egal, ob Krone, Brücke, Suprakonstruktion auf dem Implantat, Inlay, Onlay, Veneer.
Vielleicht hatten Sie eine sehr ungünstige Ausgangslage im Kieferkamm. Oder aber einfach nur Pech mit einem Zahnarzt, der sich mit allem auskennt, nur ausgerechnet damit nicht.
Lamentieren hilft uns jetzt nicht weiter. Es ist höchste Eile geboten, um Ihre Rechte zu sichern.
Sie haben mit Ihrem Zahnarzt einen sogenannten Dienstvertrag mit werkvertraglichen Elementen abgeschlossen. Das heißt, daß Sie das Recht auf Nachbesserung besitzen - und der Zahnarzt die Gelegenheit erhalten muß, die Prothese nachzubessern. Sie müssen ihm hierzu mehrfach Gelegenheit geben. Wenn dies schief gegangen ist, können Sie tendenziell davon ausgehen, daß es auch nicht mehr besser wird.
Schalten Sie uns sodann sofort ein.
Nochmals: Die Prothese muß keinesfalls immer sofort perfekt passen. Manchmal muß sie leider unterfüttert oder eingeschliffen werden. Das liegt nicht unbedingt an Ihrem Zahnarzt!
Aber nach mehrfachen Versuchen endet Ihre Verpflichtung als Patient, ständig nachbessern zu lassen.
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Faustregel: Je häufiger erfolglos nachgebessert wurde, desto wahrscheinlicher ist es, daß Ihr Zahnarzt einen Fehler begangen hat.
Was ist dann zu tun?
Nicht verzweifeln - handeln. Und zwar schnell.
Manche Rechtsanwälte empfehlen, erst einmal zuzuwarten, bis die Rechnung des Zahnarztes kommt. Dann könne man ja immer noch sehen, was man unternimmt.
Andere warten ab, bis Sie die Behandlung bei Ihrem alten Zahnarzt abgebrochen haben, bei einem anderen Zahnarzt neu versorgt sind, und reichen dann eine Schadensersatzklage ein.
Sie können praktisch darauf wetten, daß dieses nicht funktionieren wird.
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Im Bereich der passungenauen Zahnprothesen hilft Ihnen nur ein einziges Mittel. Ein Eilverfahren.
Dieses können Sie in der Regel leider nicht selbst unternehmen, weil Ihr zugezahlter Eigenanteil und Schmerzensgeld sowie die Frage eventueller Zukunftsschäden im Streit steht - und damit die Grenze zu den Landgerichten überschritten ist, an denen Sie nicht selbst prozessieren können.
Wir können Ihnen helfen - noch heute und bundesweit.
Denn zur Sicherung Ihrer Rechte ist, obwohl ein formales Verfahren bei dem zuständigen Gericht in Gang gesetzt werden muß, zunächst regelmäßig keine Gerichtsverhandlung vor Ort erforderlich. Das bedeutet, daß wir zunächst nicht einmal zu Ihnen anreisen müssen.
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Sie besassen zum Zeitpunkt der prothetischen Behandlung eine Rechtsschutzversicherung? Dann kann Ihnen praktisch nicht mehr passieren.
Sofern Sie aber leider keine Rechtsschutzversicherung besitzen, werden wir Ihnen das voraussichtliche Verfahrensrisiko so genau wie möglich darlegen.
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Sie werden betreut von Martin Schmid, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht, der sich innerhalb dieses Gebiets sehr frühzeitig nochmals auf Zahnmedizinrecht subspezialisiert hat.
Er ist Mitglied in folgenden Vereinigungen, Gremien usw.:
- Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde DGZMK
- Deutsche Gesellschaft für Ästhetische Zahnheilkunde DGAEZ
- Deutsche Gesellschaft für Moderne Zahnheilkunde
- Interdisziplinärer, zahnärztlichen Arbeitskreis IZAK
- Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im DAV
- Verein Rechtsanwälte im Medizinrecht
- Verein zur Förderung des Deutschen, Europäischen und Internationalen Medizinrechts, Gesundheitsrechts und der Bioethik der Universitäten Mannheim und Heidelberg
- Deutsches Who is Who
u.a.m.